schulzwang.info

22. Juni 2008

Schulzwang, Begriff

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Schul-zwang [m, 1u, der] Polizeiliche Verbringung schulpflichtiger (->) Kinder in die angemeldete Schule oder in die Regelschule aufgrund eines Schulgesetzes eines deutschen Bundeslandes. Allgemein auch andere Zwangsmaßnahmen wie Zwangsgelder und (Teil-)Sorgerechtsentzüge, die darauf abzielen Kinder in die Schule zu zwingen und Eltern zu zwingen, ihre Kinder in die Schule zu bringen.

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