Schulzwang, Begriff
‘Schul-zwang [m, 1u, der] Polizeiliche Verbringung schulpflichtiger (->) Kinder in die angemeldete Schule oder in die Regelschule aufgrund eines Schulgesetzes eines deutschen Bundeslandes. Allgemein auch andere Zwangsmaßnahmen wie Zwangsgelder und (Teil-)Sorgerechtsentzüge, die darauf abzielen Kinder in die Schule zu zwingen und Eltern zu zwingen, ihre Kinder in die Schule zu bringen.
Interessant: Mein Deutsches Wörterbuch (Wahrig) hat über 1.450 Seiten und mehr als 250.000 Stichwörter, aber Schulzwang steht da nicht drin. Und dabei steht das in den Schulgesetzen:
http://www.behoerdenwegweiser.bayern.de/dokumente/aufgabenbeschreibung/97886687474
http://www.landtag-bw.de/WP14/Drucksachen/1000/14_1949_D.PDF
http://www.schure.de/nschg/nschg/nschg.htm
http://www.saarland.de/dokumente/thema_justiz/223-3.pdf
http://www.le-rs-nw.de/cms/dokumente/schulpflichtgesetz.pdf
http://www.schleswig-holstein.de/Bildung/DE/SchulischeBildung/SchwerpunkteBildungspolitik/NeuesSchulgesetz/Schulgesetz,templateId=raw,property=publicationFile.pdf
http://www.google.com/search?hl=de&client=opera&rls=de&hs=4uE&q=Schulzwang+Gesetz&btnG=Suche&lr=
u.a.
Kommentar von admin — 26. Juni 2008 @ 18:17
[...] Schulzwang.info [...]
Pingback von Von der Freiheit, die Wahl zu haben « KiFaSchuLe — 4. Juli 2008 @ 22:48