Aus aktuellem Anlaß Informationen zum deutschen Schulzwang
Am 06. Juli 1938 postulierte erstmals ein deutscher Gesetzgeber die Anwendung von Schulzwang. Auch die deutschen Landesschulgesetze heute postulieren eine Schulpflicht und die Schulbehörden wenden immer noch Schulzwang an. Grund genug am Sonntag, den 6. Juli 2008, erstmals einen Schulzwang-Gedenktag stattfinden zu lassen. Damit wird an das Inkrafttreten des Reichsschulpflichtgesetzes vor 70 Jahren, dessen § 12 Schulzwang sich in kaum abgeänderter Form in den Schulgesetzen der deutschen Bundesländer wiederfindet, gedacht: