schulzwang.info

1. Juli 2008

Schulzwang, Begriff

Abgelegt unter: Allgemein — admin @ 19:15

Schul-zwang [m, 1u, der] Polizeiliche Verbringung schulpflichtiger (->) Kinder in die angemeldete Schule oder in die Regelschule aufgrund eines Schulgesetzes eines deutschen Bundeslandes. Allgemein auch andere Zwangsmaßnahmen wie Zwangsgelder und (Teil-)Sorgerechtsentzüge, die darauf abzielen, Kinder in die Schule zu zwingen und Eltern zu zwingen, ihre Kinder in die Schule zu bringen.

Keine Kommentare »

Noch keine Kommentare.

RSS-Feed für Kommentare zu diesem Artikel. TrackBack-URL

Einen Kommentar hinterlassen

Du musst angemeldet sein, um einen Kommentar schreiben zu können.

Powered by WordPress ( WordPress Deutschland )