Schulzwang, Begriff
‘Schul-zwang [m, 1u, der] Polizeiliche Verbringung schulpflichtiger (->) Kinder in die angemeldete Schule oder in die Regelschule aufgrund eines Schulgesetzes eines deutschen Bundeslandes. Allgemein auch andere Zwangsmaßnahmen wie Zwangsgelder und (Teil-)Sorgerechtsentzüge, die darauf abzielen, Kinder in die Schule zu zwingen und Eltern zu zwingen, ihre Kinder in die Schule zu bringen.